Beschreibung
Beschreibung des Objekts
Diese großzügige Gewerbefläche befindet sich in bester Lage von Schorndorf. Die Flächen eignen sich als Büroräume, als Verkaufsfläche, Showroom oder für leichte Produktion. Eine Hallen-/Lagerfläche für Ihre Waren oder ähnliches sind vorhanden. Die Flächen befinden sich im EG.
Eine große Schaufensterfront bietet immense Möglichkeiten für die Anbringung von Werbung. Die Lagerflächen verfügen über 2 Rolltore und können mit dem Lkw angefahren werden.
Beschreibung der Ausstattung
Gewerbefläche ca. 574 m²
Preis: 6,50 € zzgl. NK 1,50 €
leichte Produktion auch denkbar
große Schaufensterfront
Gas-/Zentralheizung vorhanden
Sanitärbereich vorhanden
Umkleide- und Duschräume sind vorhanden
Büroflächen und Sozialräume ca. 176 m²
Preis: 6,50 € zzgl. NK 1,50 €
Sanitär vorhanden
Lagerfläche ca. 560 m² ebenerdig
Preis: 5,00 € zzgl. NK 1,50 €
Die Sheddachhalle hat eine Deckenhöhe von ca. 6 Metern.
Zwei Rolltore vorhanden, Be- und Entladen mit Sprinter und LKW möglich, Starkstrom vorhanden, Wasseranschlüsse vorhanden, Lager-/Wareneingang vorhanden, Bodenbelag Industriebeton.
Lage
Schorndorf im Remstal – die Daimlerstadt ist mit ihren rund 40.000 Einwohnern in der Metropolregion Stuttgart und im landschaftlich reizvollen Remstal gelegen. Eine günstige Lage innerhalb der Region Stuttgart mit direkter Anbindung an die B 29 und einem S-Bahn-Anschluss nach Stuttgart sowie dem Flughafen zeichnen Schorndorf ebenso aus, wie die von Fachwerkgebäuden geprägte historische Innenstadt.
Sonstige Angaben
Es liegt ein Energieverbrauchsausweis vor.
Dieser ist gültig bis 20.12.2030.
Endenergieverbrauch für die Wärme beträgt 112.70 kwh/(m²*a).
Endenergieverbrauch für den Strom beträgt 1.50 kwh/(m²*a).
Wesentlicher Energieträger der Heizung ist Gas.
Geschäfts- und Provisionsvereinbarungen
Sämtliche Angaben basieren auf den Daten, die uns vom Eigentümer/Vermieter genannt wurden, daher können wir keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Dieses Angebot ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln, jede Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Maklers ist unzulässig. Ist dem Empfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich (binnen Wochenfrist) mitzuteilen.
PROVISIONSFREI!
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