Beschreibung
Beschreibung des Objekts
Nutzungsoptionen: Büroflächen
Neubau (geplante Fertigstellung 2024):
EG 534 m2 Lager-/Produktion => bereits vermietet
OG ca. 50 m2 Bürofläche => noch frei
986 m2 Gesamtnutzfläche projektiert *
*:es handelt sich hierbei um ca. Angaben
Schöner Blick ins Grüne, Aufzug, neuwertige Ausstattung
Beschreibung der Ausstattung
Mietkonditionen: Neubau:
Büroausstattung: € 12,50 – € 14,50/m2
je nach Ausstattung,
Mietkaution: 3 Monatsmieten
Anmietung möglich ab: voraussichtlich 4.Quartal 2024.
Lage
Fellbach, Rems-Murr Kreis, nordöstlich unmittelbar an die Gemarkung der Stadt Stuttgart angrenzend. Gleichzeitig stellt Felllbach die Pforte zum ländlicher geprägten Remstal dar. Fellbach hat 45.141 Einwohner per 31.12.2021.
Das Objekt liegt am Rande eines Gewerbegebietes im Teillort Fellbach-Schmiden. Es handelt sich um ein kleineres Gewerbegebiet (GE/GEe Nutzung nach § 8 Bau NVO). Die direkte Anbindung besteht über eine Umgehungsstraße, welche auch die Erreichbarkeit aus dem Landkreis Ludwigsburg sicherstellt.
Gewerbesteuerhebesatz: 395v.H.
Sonstige Angaben
Geschäfts- und Provisionsvereinbarungen
Sämtliche Angaben basieren auf den Daten, die uns vom Eigentümer / Vermieter genannt wurden, daher können wir keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Dieses Angebot ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln, jede Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Maklers ist unzulässig. Ist dem Empfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich (binnen Wochenfrist) mitzuteilen.
Mit Abschluss des Mietvertrages wird die vom Mieter zu bezahlende Maklerprovision in Höhe von 2,38 Monatsmieten inkl. MwSt. zur Zahlung fällig.
Wir setzen die Richtlinien und Vorgaben der EU-DSGVO in allen Bereichen unseres Unternehmens um. Aktualisierungen und Änderungen sowie die Kontaktdaten unseres externen Datenschutzbeauftragten können Sie auf unserer Homepage (www.mergenthaler-immobilien.de/datenschutz/) einsehen.
Hinweis zum Energieausweis:
Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen nach Fertigstellung eingesehen werden.