Beschreibung
Beschreibung des Objekts
Diese gepflegten Büroflächen in einem Geschäftshaus in Waiblingen-Neustadt bieten Ihnen die Möglichkeit, eine zeitgemäße Wohlfühlarbeitsatmosphäre zu gestalten. Die Flächen bestechen durch die individuelle Raumaufteilung. Ein großer Südwestbalkon lädt im Sommer zu Meetings bzw. Besprechungen im Freien ein.
Eine große Einbauküche mit allen Elektrogeräten bietet Ihren Mitarbeitern eine ideale Pausengelegenheit an.
Zwei Stellplätze vor dem Objekt runden das Angebot ab.
Die Erstellung des Energieausweises wurde beauftragt.
Beschreibung der Ausstattung
Büroflächen im 2. OG
– 4 x große Büroräume
– Bodenbelag: Stäbchenparkett/Holz
– Öl-/Zentralheizung
– großer Südwestbalkon
– moderne EBK mit allen Elektrogeräten
– 1 x Sanitärbereich mit Dusche
– 2 x Sanitärbereich Damen und Herren
– 2 x Stellplätze vor dem Objekt à 50,00 € pro Stellplatz
– Deckenhöhe ca. 2,60 m
– Kunststofffenster
– Innentüren: Buche hell
Lage
Neustadt (Waiblingen-Neustadt) ist ein Teilort der Kreisstadt Waiblingen. Waiblingen ist eine Mittelstadt in Baden-Württemberg in der Region Stuttgart, die etwa zehn Kilometer nordöstlich der Landeshauptstadt Stuttgart liegt. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Rems-Murr-Kreises. Sie gehört außerdem zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Zusammen mit der westlichen Nachbarstadt Fellbach bildet sie ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden.
Sonstige Angaben
Geschäfts- und Provisionsvereinbarungen
Sämtliche Angaben basieren auf den Daten, die uns vom Eigentümer / Vermieter genannt wurden, daher können wir keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Dieses Angebot ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln, jede Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Maklers ist unzulässig. Ist dem Empfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich (binnen Wochenfrist) mitzuteilen.
Mit Abschluss des Mietvertrages wird die vom Mieter zu bezahlende Mieterprovision in Höhe von 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. MwSt. zur Zahlung fällig.
Hinweis zum Energieausweis:
Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen nach Fertigstellung eingesehen werden.
Wir setzen die Richtlinien und Vorgaben der EU-DSGVO in allen Bereichen unseres Unternehmens um. Aktualisierungen und Änderungen sowie die Kontaktdaten unseres externen Datenschutzbeauftragten können Sie auf unserer Homepage (www.mergenthaler-immobilien.de/datenschutz/) einsehen.