Beschreibung
Beschreibung des Objekts
Die Büro-/Praxisfläche befindet sich im 1. OG eines Wohn- und Geschäftshauses in Waiblinger Bahnhofsnähe und verfügt über zwei Tiefgaragenplätze, die im Mietpreis enthalten sind.
Die Räumlichkeiten bestehen aus 13 Räumen, einen freundlichen und hellen Empfangsbereich, Behandlungsräume sind vorhanden.
Die Erstellung des Energieausweises wurde beauftragt.
Beschreibung der Ausstattung
– Bodenbelag: Fliesen
– 13 Praxisräume, davon 6 große, 7 Räume verschiedener Größen , 1 großer Empfang
– Sanitäranlagen: Damen und Herren
– PVC-Fenster in Doppelverglasung
– Deckenfluter
– elektrische Rollos
– Gas-/Zentralheizung
– Klimageräte
– Röntgenraum
– Laborraum
– 2 Tiefgaragenstellplätze
Die Nebenkosten von 420,00 € setzen sich wie folgt zusammen:
Wasser (Warm/Kalt), Hausmeisterservice, Winterdienst, Versicherungen, Kabelgebühr, Heizung, Aufzug Betriebskosten, Abfallgebühr, Wartungen.
Lage
Waiblingen ist eine Mittelstadt in Baden-Württemberg in der Region Stuttgart, die etwa zehn Kilometer nordöstlich der Landeshauptstadt Stuttgart liegt. Sie ist die Kreisstadt und größte Stadt des Rems-Murr-Kreises. Sie gehört außerdem zur europäischen Metropolregion Stuttgart. Zusammen mit der westlichen Nachbarstadt Fellbach bildet sie ein Mittelzentrum für die umliegenden Gemeinden. Das Objekt befindet sich in der Nähe von Bus und Bahn (ca. 10 Minuten vom Bahnhof entfernt).
Sonstige Angaben
Geschäfts- und Provisionsvereinbarungen
Sämtliche Angaben basieren auf den Daten, die uns vom Eigentümer/Vermieter genannt wurden, daher können wir keine Haftung für die Richtigkeit übernehmen. Dieses Angebot ist vom Empfänger vertraulich zu behandeln, jede Weitergabe an Dritte ohne Zustimmung des Maklers ist unzulässig. Ist dem Empfänger das nachgewiesene Objekt bereits bekannt, so hat er dies dem Makler unverzüglich (binnen Wochenfrist) mitzuteilen.
Mit Abschluss des Mietvertrages wird die vom Mieter zu bezahlende Mieterprovision in Höhe von 2,38 Netto-Monatsmieten inkl. MwSt. zur Zahlung fällig.
Hinweis zum Energieausweis:
Am 01. Mai 2014 ist die EnEV 2014 in Kraft getreten. Nach den §§ 16, 16 a EnEV ist der Eigentümer, Verkäufer, Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei der Vermarktung von Immobilien verpflichtet, den Energieausweis der Immobilie gemäß der gesetzlichen Vorgabe bei Besichtigungen auszuhändigen bzw. auszuhängen und bestimmte energetische Kennwerte aus dem Energieausweis in die Immobilieninserate und Exposés aufzunehmen. Dieser Nachweis wurde von uns bereits bei den Eigentümern angefordert und kann von Ihnen nach Fertigstellung eingesehen werden.
Wir setzen die Richtlinien und Vorgaben der EU-DSGVO in allen Bereichen unseres Unternehmens um. Aktualisierungen und Änderungen sowie die Kontaktdaten unseres externen Datenschutzbeauftragten können Sie auf unserer Homepage (www.mergenthaler-immobilien.de/datenschutz/) einsehen.